Verursacherprinzip wird endlich rechtskräftig umgesetzt
Der «Green Deal», die Euro-Transferunion und der geplante digitale Euro sowie der unersättliche bürokratische Apparat europäischer Behörden machen den Übergang der EU
hin zu einer neu zu gründenden europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft notwen- dig. Als gemeinsame Interessen sehen wir insbesondere:
1) einen gemeinsamen Markt;
2) Schutz der Außengrenzen gegen illegale Zuwanderung;
3) strategische Autonomie in der Sicherheitspolitik;
4) Bewahrung europäischer Kulturen und Identitäten.
BDEW zur kommunalen Abwasserrichtlinie
Mit dem neuen Rechtsakt werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen und Regelungen der über 30 Jahre alten Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen sowie den technologischen Fortschritt angepasst. Nun kann mit der nationalen Umsetzung begonnen werden. Dabei muss auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe geachtet werden. Es gilt, dass alle Stakeholder produktiv bei der Umsetzung zusammenarbeiten.“
VERURSACHERPRINZIP UND SCHADSTOFFVERRINGERUNG SIND KERNINHALTE DER NEUEN EU-ABWASSERRICHTLINIE
Die Abwasserbehandlung ist einer der größten Energieverbraucher im öffentlichen Sektor und das Festlegen eines Ziels zur Energieneutralität ist ein wichtiger Schritt im Kampf um die Klimaneutralität; allein mit Hilfe einer verbesserten Regenwasserbewirtschaftung lassen sich bis zu 9 % der Mikroplastik-Emissionen einsparen.
Wiederherstellung sicherer und bezahlbarer Energie
Die Energieversorgung wollen wir durch die Rückkehr zur Kernenergie und den Ausbau von Kohlekraftwerken sichern. Gleichzeitig fordern wir die Abschaffung der CO2-Abgabe und Subventionen für erneuerbare Energien sowie die Reduzierung von Energiesteuern.

