Jeder Vollidiot weiß, dass ist hier nur Satire.

Heranziehung kommunaler Behörden und Verbände

Verursacherprinzip als Hindernis für eine Rückkehr zu autarker Energieversorgung

Die Energieversorgung wollen wir durch die Rückkehr zur Kernenergie und den Ausbau von Kohlekraftwerken sichern. Gleichzeitig fordern wir die Abschaffung der CO2-Abgabe und Subventionen für erneuerbare Energien sowie die Reduzierung von Energiesteuern.

Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass die zentralistische EU Bürokratie in Brüssel in Kollaboration mit den Altparteien in Deutschland versucht unser Streben nach einer autarken und billigen Energieversorgung durch Atomkraft und fossile Energieträger über einen windigen Weg den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eine Studie aus dem Jahr 2009 soll dazu dienen, kommunalen Verbänden und Verwaltungen aufzuerlegen, unter rechtswidriger Anwendung des Verursacherprinzips, für die Versorgung seiner Bürger mit atomarem Strom oder fossilem Strom, Sonderauflagen in Form von Gebühren und der Beteiligung bei der Erkundung und Erschließung von Endlagern, aufzuzwingen. Auf gut deutsch „Atomstrom nur, wenn Sie liebe Kollegen und Kolleginnen ein Endlager in ihrer Gemeinde zulassen“.

Dem stellen wir uns entschieden entgegen, brauchen dafür aber Ihre Stellungnahme noch vor dem Wahltag.

UMWELTFORSCHUNGSPLAN DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT,
NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT
Forschungsbericht 201 19 107
UBA-FB 000555
Verursacherprinzip, WTO-Recht und ausgewählte
Instrumente der deutschen Energiepolitik

Diese Studie diskutiert folgende politische Instrumente und ihr Verhältnis zu den WTO-Vorschriften: Standards für Produkte, Prozesse und Produktionsmethoden (ordnungsrechtliche Instrumente), Kennzeichnung und Zertifikate, Steuern sowie Subventionen. Nur die Anwendung
von nicht-produktbezogenen Standards auf Importe ist mit der derzeitigen Interpretation des WTO-Rechts zur Zeit nicht vereinbar. Nicht-produktbezogene Standards regeln Produktionsmethoden, die keine Auswirkungen auf die physische Beschaffenheit des Endprodukts haben. Elektrizität aus unterschiedlichen Energiequellen (z.B. Solarenergie,
Atomenergie) wird als „gleichartiges“ Produkt (“like product”) angesehen. Importierter Strom darf daher nicht aufgrund von Standards, welche die Herstellungsweise regeln, anders behandelt werden als inländisch produzierter Strom. Zur Zeit ist eine solche Diskriminierung nicht im deutschen Ordnungsrecht verankert. Kennzeichen und Zertifikate sind marktorientierte Instrumente. Kennzeichen informieren Konsumenten und andere Marktteilnehmer über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Grüne Zertifikate für Strom verbriefen eine bestimmte Menge von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zwischen den Energieversorgern gehandelt werden kann, um inländische Quoten für grünen Strom zu erfüllen. Beide Instrumente führen dazu, dass über den Marktmechanismus die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

Sollten freiwillige Kennzeichnungsprogramme für Strom im deutschen Recht verankert werden, welche die Produktionsmethode der Elektrizität als eine Eigenschaft des Stroms ansehen, so besteht die Möglichkeit, dass WTO-Mitgliedstaaten, die sich durch diese Kennzeichnung benachteiligt fühlen, eine Klärung beim WTO-Streitbeilegungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB) anstreben könnten.

Erfordert SOFORTIGES Handeln!!!

Hier müssen Sie auf kommunaler Ebenen unbedingt sofort tätig werden und ein „Dispute Settlement Concern Request 359/354“ einreichen. Es ist hinreichend dies zunächst formlos unter enquiries@wto.org einzureichen mit dem Betreff „Dispute Settlement Concern Request 359/354“

Das Schreiben (pdf) bitte adressieren an:

Centre William Rappard
Rue de Lausanne, 154
Case postale 359/354
1211 Genève 2
Switzerland

Bitte in Kopie an

kontakt@afd.de

und

vorstand@my-afd.de

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