Verursacherprinzip als Hindernis für eine Rückkehr zu autarker Energieversorgung
Die Energieversorgung wollen wir durch die Rückkehr zur Kernenergie und den Ausbau von Kohlekraftwerken sichern. Gleichzeitig fordern wir die Abschaffung der CO2-Abgabe und Subventionen für erneuerbare Energien sowie die Reduzierung von Energiesteuern.
Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass die zentralistische EU-Bürokratie in Brüssel versucht, unser Streben nach einer autarken und günstigen Energieversorgung durch Atomkraft und fossile Energieträger über einen Umweg auszubremsen. Eine ältere Studie soll offenbar dazu dienen, kommunalen Verbänden und Verwaltungen unter Berufung auf das Verursacherprinzip Sonderauflagen aufzuerlegen – etwa in Form von Gebühren oder einer Beteiligung an der Suche nach Endlagerstandorten, wenn Bürger vor Ort mit Atom- oder Kohlestrom versorgt werden sollen. Auf gut Deutsch: Atomstrom nur, wenn die eigene Gemeinde ein Endlager zulässt.
Dem stellen wir uns entschieden entgegen.
UMWELTFORSCHUNGSPLAN DES
BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT,
NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT
Forschungsbericht 201 19 107
UBA-FB 000555
Verursacherprinzip, WTO-Recht und ausgewählte
Instrumente der deutschen Energiepolitik
Diese Studie diskutiert folgende politische Instrumente und ihr Verhältnis zu den WTO-Vorschriften: Standards für Produkte, Prozesse und Produktionsmethoden (ordnungsrechtliche Instrumente), Kennzeichnung und Zertifikate, Steuern sowie Subventionen. Nur die Anwendung von nicht-produktbezogenen Standards auf Importe ist mit der derzeitigen Interpretation des WTO-Rechts zur Zeit nicht vereinbar. Nicht-produktbezogene Standards regeln Produktionsmethoden, die keine Auswirkungen auf die physische Beschaffenheit des Endprodukts haben. Elektrizität aus unterschiedlichen Energiequellen (z.B. Solarenergie, Atomenergie) wird als „gleichartiges“ Produkt (“like product”) angesehen. Importierter Strom darf daher nicht aufgrund von Standards, welche die Herstellungsweise regeln, anders behandelt werden als inländisch produzierter Strom. Zur Zeit ist eine solche Diskriminierung nicht im deutschen Ordnungsrecht verankert. Kennzeichen und Zertifikate sind marktorientierte Instrumente. Kennzeichen informieren Konsumenten und andere Marktteilnehmer über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Grüne Zertifikate für Strom verbriefen eine bestimmte Menge von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zwischen den Energieversorgern gehandelt werden kann, um inländische Quoten für grünen Strom zu erfüllen. Beide Instrumente führen dazu, dass über den Marktmechanismus die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Sollten freiwillige Kennzeichnungsprogramme für Strom im deutschen Recht verankert werden, welche die Produktionsmethode der Elektrizität als eine Eigenschaft des Stroms ansehen, so besteht die Möglichkeit, dass WTO-Mitgliedstaaten, die sich durch diese Kennzeichnung benachteiligt fühlen, eine Klärung beim WTO-Streitbeilegungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB) anstreben könnten.
Wir bleiben dran
Wir beobachten diese Entwicklung auf europäischer Ebene weiter genau und werden uns über die dafür vorgesehenen politischen Kanäle dagegen einsetzen.
